Sie haben Fragen zu ihren Flurstücks- oder Grundstücksgrenzen? Egal ob Sie ihr Grundstück teilen wollen, eine Grenze wiederherstellen oder es Unklarheiten über den Grenzverlauf gibt. Unser erfahrenes Team von Vermessungstechnikern und Vermessungsingenieuren berät Sie gerne zu allen Fragen rund um Ihr Grundstück. Dabei haben wir stets Ihre individuellen Anforderungen im Fokus und erarbeiten gemeinsam zuverlässige und präzise Lösungen.
Sie möchten ein Bauvorhaben entwickeln oder Ihr Grundstück baulich anders nutzen? Mit unserer jahrzehntelangen Erfahrung im Bauordnungs- und Bauplanungsrecht beraten wir Sie gerne dazu, wie Sie Ihr Grundstück baulich am besten ausnutzen können. Dabei stehen bei uns vor allem die Themen Abstandsflächen, Brandschutz, Erschließung und Maße der baulichen Nutzung wie die Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ) im Fokus. Das Team von Bertels ÖbVI hat dabei immer besonders Ihre Grundstücksgrenzen im Blick.
Zur Entwicklung von Bauvorhaben ist die enge Zusammenarbeit aller Projektbeteiligten und eine exakte geometrische Plangrundlage erforderlich. Wir beraten und unterstützen Sie schon ab Beginn der Planungsphase mit der Zusammenführung der Daten des Amtlichen Liegenschaftskatasters, aller relevanten digitalen Geodaten sowie örtlichen Vermessungsdaten in einem Plan. Innerhalb der Projektentwicklung sind viele Vorschriften und Gesetze zu beachten. Mit unserer bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Expertise tragen wir nicht nur die geometrische Grundlage bei, sondern beraten Sie auch rechtlich, damit die festgesetzten Richtlinien durch das Vorhaben eingehalten werden und es genehmigt werden kann.
Mit Bertels ÖbVI erhalten Sie eine klar fundierte Einschätzung und Lösung, die nicht nur dabei hilft langwierige Projektschritte zu vermeiden, sondern auch mit der verlässlichen Rechtssicherheit ausgestattet ist.
Streng geprüft, rechtlich anerkannt und mit einem Höchstmaß an Sicherheit – mit der Fachkompetenz von Bertels ÖbVI machen Sie Ihr Anliegen zur Lösung.
Als unabhängig beratender ÖbVI ist Marcel Bertels verpflichtet neutral zu agieren. Sachlich unvoreingenommene Gutachten, mit denen Sie auf der sicheren Seite sind.
Die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern, Architekten, Planern und Bauunternehmen ist seit über 30 Jahren unsere Basis für erfolgreiche Projekte.
Gemeinsam mit dem gesamten Team Bertels blicken Udo und Marcel Bertels zurück auf eine erfolgreiche Vergangenheit und vielversprechende Zukunft.
Mit Bezug auf § 3 Abs. 1 iVm. Abs. 4 ÖbVIG NRW weisen wir darauf hin, dass die Berufsausübung von Bertels ÖbVI selbstständig, eigenverantwortlich, gewissenhaft und unparteiisch ist.